
Testament und Vermächtnis
Testament zugunsten der Katzenbabyhilfe gUG Eisenlauer
Es gibt ganz besonders tierliebe Menschen, die noch über ihren Tod hinaus - die schützen wollen, die ihnen zeitlebens so sehr am Herzen gelegen sind:
Die wunderbaren Katzen!
„Ein Vermächtnis, das weiterwirkt:
Mit der Katzenbabyhilfe Eisenlauer gUG als Erbin bleibt Ihre Liebe zu Katzen lebendig.“
Sie bestimmen in Ihrem Testament, dass eine Gemeinnützige Organisation
wie z.B. die Katzenbabyhilfe Eisenlauer gUG ihr Erbe antreten oder einen bestimmten Geldbetrag (also ein Vermächtnis) erhalten soll.
Wenn keine Verwandten mehr da sind, würde der Staat alles erben!
Dies im Testament so festzulegen ist besonders dann sinnvoll, wenn man keine Verwandten mehr hat. In diesem Falle würde nämlich alles der Staat erben.
Über ein Testament kann die Versorgung der eigenen Katze geregelt werden
Ein weiterer wichtiger Grund für ein Testament ist der, dass man darin Vorsorge treffen kann, damit die eigenen Katzen nicht unversorgt zurück bleiben müssen.
Denn leider kann man die eigenen Tiere nicht als Erben einsetzen, dass ist nach dem deutschen Gesetz nicht erlaubt. Man kann aber im Testament bestimmen, dass eine Gemeinnützige Organisation wie zum Beispiel die Katzenbabyhilfe Eisenlauer gUG sich um die geliebten Katzen kümmern soll.
„Die Katzenbabyhilfe Eisenlauer gUG (haftungsbeschränkt) ist als
gemeinnützig anerkannt und daher gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG
von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.“
Das eigene Testament zu schreiben, ist eine einfache Sache und in einer halben Stunde erledigt. Sie brauchen dafür auch keinen Notar. Man kann alles auf einem neutralen Blatt Papier aufschreiben. Wichtig ist nur, dass alles mit der Hand geschrieben sein muss und natürlich mit Namen, Datum und vor allem der Unterschrift versehen ist.
Einige einfache Mustertexte gerne auf Anfrag.